Zitat: Das Auskunftsbegehren und die Bekanntgabe der angeforderten Informationen können elektronisch (z. B. via E-Mail oder Webformular) erfolgen, sofern der Verantwortliche geeignete Massnahmen trifft, um die Identifizierung der betroffenen Person zu gewährleisten und deren Daten vor dem Zugang unbefugter Dritter bei der Bekanntgabe zu schützen. Selbstverständlich kann Ihr Auskunfts- oder Löschungsbegehren auch auf dem Postweg erfolgen. Legen Sie in diesem Fall eine Kopie eines amtlichen Ausweises bei (z. B. Identitätskarte oder Führerausweis). Daten, die für Ihre Identifizierung nicht unbedingt erforderlich sind (z. B. Grösse, Foto, Nummer des Ausweises), können Sie in der Regel unleserlich machen. Der Name und das Geburtsdatum sollten hingegen lesbar bleiben. Allenfalls sind zusätzliche Daten für die Identifizierung einer Person erforderlich (z. B. Adresse). Der Verantwortliche darf die Daten des Ausweises übrigens nur zu Ihrer Identifizierung verwenden.

Quelle

Da wir keine allgemein gültiges Verfahren zur Identifizierung zur Verfügung haben, müssen die Begehren auf dem Postweg gesendet werden.

Postadresse:
HE Schweiz - Haustechnik und Heizsysteme GmbH
Untermüli 11
6300 Zug
Schweiz

Senden SIe auf KEINEN FALL persönliche Dokumente (Unterschrift, ID, Fahrausweis) via Email. Dies kann zu Identitätsdiebstahl führen! Unser Firma lehnt jede Haftung  kategorisch ab.

Musterbrief Auskunftsrecht: MS-Word LibreOffice PDF